Der Assistenzbeitrag ermöglicht es Menschen mit Behinderung ab dem 1. Januar 2012, Personen (Assistenten) einzustellen, damit sie trotz dem angewiesen sein auf Hilfe, zuhause leben können.
Die IV hat dabei das "Arbeitgeber-Modell" gewählt. Das heisst: Menschen mit Behinderung stellen als Arbeitgeber ihre Assistenten (Arbeitnehmer" selber an.
Selber entscheiden,
wen Sie als Assistent/in anstellen,
welches Arbeitspensum Sie anbieten,
wofür Sie Qualifikationen verlangen,
wie viel Lohn Sie bezahlen,
welche Arbeitsbedinungen Sie abmachen.
Die Arbeitgeberfragen stellen eine gewisse Hürde dar, bei diesem Modell mitzumachen. Dazu biete ich Ihnen verschiedene Dienstleistungen an. Unter dem Titel "Assitenz-Beratung" haben Sie in den ersten 18 Monaten von der IV 20 Stunden Unterstützungsleistungen zugute.
Wie schreibe ich eine Stelle aus?
Worauf muss ich beim Vorstellungsgespräch achten?
Wie erstelle ich einen Arbeitsvertrag?
Wie werde ich selbständig?
Worauf muss ich bei den Lohnzalungen achten?
Sollten Sie in diesen Fragen noch unsicher sein; nehmen Sie mit mir Konkakt auf. Ich blicke auf 10 jährige Erfahrung als Heimleiter in einer Behinderten-Institution, Arbeitgeber und Personalverantwortlicher von über 100 MitarbeiterInnen und eine vielzahl von Praxiserfahrungen im Bereich von Menschen mit Beeinträchtigungen zurück.
Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.
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